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AGB

Die Erstellung von Internetportalen und Webanwendungen stellt eine besondere Art der Dienstleistung dar, daher werden sie nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen der Schriftform.

1. Preise und Preisvereinbarungen

Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot zugrundegelegt. 

5. Auftrag, Texteinstufung und Liefertermine

Der Auftragnehmer ist in der Annahme des Auftrages frei. Die Annahme / Ablehnung des Auftrages ist dem Auftraggeber gegenüber innerhalb von 48 Std. nach Auftragseingang zu erklären. Die Schwierigkeit eines Auftrages und die für die Erstellung erforderliche Bearbeitungszeit können erst nach eingehender Prüfung festgestellt werden. Im Übrigen sind Liefertermine nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Die Auftragsannahme erfolgt erst nach Überprüfung des Eigagangenen Materials (Texte, Bilder etc.) und der Lieferzeit. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Auf Wunsch wird der Auftrag mit Preisangabe schriftlich bestätigt. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Ist auch eine Lieferung bis zum Ende der Nachfrist nicht möglich, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen. Mit der Erstellung des Internetportales / der Webanwendung und der Übergabe aller vereinbarten Daten ist der Auftrag erfüllt.

6. Sonderleistungen

Für nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers, die nicht auf Fehlern von PIXELMALER basieren, wird der Stundensatz lt. Preisliste zugrundegelegt. Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, schwer entzifferbare Handschriften und Fotokopien erfordern nach Absprache einen angemessenen Aufschlag auf den Grundpreis. Eilaufträge werden nach Vereinbarung bzw. Auftragslage gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt. Wochenend- und Feiertagseilaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.

7. Mängel

Alle Aufträge werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Sollte wider Erwarten ein Internetportal / eine Webanwendung dennoch einen Mangel aufweisen, muss dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 6 Wochen ab Lieferung erfolgen, ansonsten gilt die Erstellung als mangelfrei. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine mangelfreie Korrektur. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Korrekturen durch Dritte entbinden PIXELMALER von der Garantie und können nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

8. Rücknahme des Auftrages

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

9. Geheimhaltung

Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Erfüllungsgehilfen stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftragnehmer und möglichen Erfüllungsgehilfen und/oder dem Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte und Daten Zugriff nehmen.

10. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen und Nebenkosten werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Nachweis der erbrachten Leistungen fällig werden. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Banktage ab Rechnungsdatum. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen bis zu 30% des Gesamtpreises verlangen. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Vorauszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Vorauszahlung ruhen zu lassen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

12. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne der vorgenannten Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die fraglichen Bedingungen sind in diesem Fall durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Absichten den beanstandeten Bedingungen möglichst nahe kommen.